Bauschaden-Gutachten in München. Befund vor Sanierung.
Ein unabhängiges Gutachten klärt, was Sache ist, bevor saniert wird, bevor die Versicherung reagiert oder ein Streit eskaliert. Es dokumentiert nachvollziehbar, was vor Gericht und gegenüber Versicherung Bestand hat.
Was ein Bauschaden-Gutachten leistet
Lokalisierung und Klassifikation des Schadens, Aussage zur wahrscheinlichen Ursache, Beurteilung der Schadensentwicklung und Empfehlung zum Sanierungsweg. Nachvollziehbare Dokumentation mit Foto, Lageplan, Messwerten und gegebenenfalls Probenuntersuchung. Belastbar gegenüber Versicherung, Voreigentümer, Bauträger und Gericht.
Im Unterschied zur Einschätzung des ausführenden Handwerkers ist das Gutachten unabhängig vom Sanierungsauftrag - der Gutachter hat kein wirtschaftliches Interesse an einer bestimmten Sanierungslösung. Genau das macht es belastbar.
Wann ein Gutachten sinnvoll ist
Vor Sanierungsauftrag, wenn die Ursache unklar ist und falsche Entscheidungen teür werden. Vor Schadensmeldung an Versicherung, wenn die Deckungslage nicht eindeutig ist. Vor oder während einer Eigentümerwechsel-Diskussion, wenn der Voreigentümer in der Pflicht stehen könnte. Im Rechtsstreit mit Bauträger, Handwerker oder Nachbar.
Bei akut sichtbaren Schäden mit Folgegefahr (Wassereintritt, Statik) zählt Tempo - die erste Sicherung der Schadensstelle kann vom Gutachter angeordnet werden, das Gutachten selbst folgt in den Tagen danach.
Ablauf einer Begutachtung
Beauftragung mit Schadensbeschreibung und Anlass. Ortstermin mit Fotodokumentation, Messung (Feuchte, Salz, Schimmel, Geometrie) und gegebenenfalls Probenahme. Auswertung im Büro, Bewertung anhand technischer Regeln (DIN, anerkannte Regeln der Technik). Schriftliches Gutachten mit Befund, Bewertung, Empfehlung und Anlagen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Gutachten in München?
Es hängt von Schadensbild, Anzahl Ortstermine und Tiefe der Untersuchung ab. Eine erste Einschätzung mit Aufwandsrahmen wird vor Beauftragung gegeben. Bei klaren Aufgabenstellungen ist ein Pauschalhonorar möglich.
Ist das Gutachten gerichtsverwertbar?
Privatgutachten sind als sachverständige Stellungnahme gerichtsverwertbar. Bei gerichtlich angeordneten Verfahren wird der Sachverständige vom Gericht benannt; das Privatgutachten dient dann als Grundlage des Vortrags.
Wer zahlt das Gutachten?
In der Regel der Auftraggeber. Bei berechtigten Mangelansprüche gegen Bauträger oder Voreigentümer ist eine Erstattung möglich; in einigen Versicherungsverträgen ist Gutachterkosten-Deckung enthalten.
Wie lange daürt ein Gutachten?
Bei klaren Fällen zwei bis vier Wochen ab Ortstermin. Bei komplexeren Fällen mit Probenanalyse oder Mehrfach-Begehungen entsprechend länger.